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Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Böbrach

 

Die vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten FFP2-Masken können ab 22.01.2021 von pflegenden Angehörigen und Bedürftigen abgeholt werden.

Die Ausgabe erfolgt in der Tourist-Info am Freitag 22.01.2021 und am Dienstag 26.01.2021, jeweils von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

 

Bei pflegenden Angehörigen erhält die Hauptpflegeperson 3 Schutzmasken. Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit der Feststellung des Pflegegrades vorzulegen.

Zu den Bedürftigen zählen alle Personen ab 15 Jahren, die Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Obdachlose und Nutzer von Tafeln sind. Die Berechtigung ist durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung (z.B. Leistungsbescheid) nachzuweisen. Jeder Bedürftige erhält zunächst 5 Schutzmasken.

 
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